- Tipps und Tricks
ERP (European Recovery Programm) - Wirtschaftsplangesetz 2022
Der SOG Newsticker geht in die nächste Runde. Auch heute haben wir wieder ein spannendes Thema aus der Welt des Handels für euch. Dieses Mal geht es um das neue ERP-Wirtschaftsplangesetz 2022. So wurde vom Bundeskabinett in der vergangenen Woche eine Aufstockung der ERP-Förderung für klein- und mittelständische Unternehmen auf 9,8 Milliarden Euro bewilligt.
Mit dieser Maßnahme haben klein- und mittelständische Unternehmen nun die Möglichkeit, im Zuge der vorschreitenden Digitalisierung zinsgünstige Finanzierungen und Beteiligungskapital zu beantragen. Sie erhalten dadurch Fördermittel für z. B. die Einrichtung eines ERP-Systems, um so die Wettbewerbsfähigkeit weiterhin zu garantieren. Das Volumen wurde dabei deutlich aufgestockt und um fast 10 Milliarden Euro erhöht.
Vor allem im Bereich der Existenzgründung, digitaler Infrastrukturwandel und Wachstumsfinanzierung mit günstigen Krediten. Die Förderung soll dem deutschen Mittestand den nötigen Impuls nach der Corona Pandemie geben, um gerade im Bereich der Digitalisierung am Puls der Zeit agieren zu können.
Im Fokus stehen dabei kleinere und mittlere Unternehmen, die in ihrer Finanzierungssituation großen Unternehmen gegenüber natürlich benachteiligt sind. Mit diesen zinsgünstigen Krediten haben Unternehmen auch die Möglichkeit, weitreichend in die eigene digitale Infrastruktur zu investieren, beispielweise in eine neue ERP-Software.
Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier sagte hierzu:
„Die ERP-Programme mit ihren zinsgünstigen Krediten und Beteiligungskapital gehören zu den schlagkräftigsten Instrumenten der deutschen Wirtschaftsförderung. Um kleine und mittlere Unternehmen zielgerichtet und effektiv aus der Corona-Krise zu begleiten, stellen wir mit dem heute verabschiedeten ERP-Wirtschaftsplangesetz mit fast 10 Milliarden Euro ein Fördervolumen in Rekordhöhe für den Mittelstand zur Verfügung.“ (Zitat)
Des Weiteren sollen die Strukturen der ERP-Förderkreditprogramme im Jahr 2022 wesentlich vereinfacht werden. Dabei sollen bürokratische Hürden abgeschafft werden, die es den Interessenten bisher schwergemacht haben und den Fokus der Förderprogramme zu erweitern. So soll mit der Einführung des negativen Bankeneinstands Unternehmen nun Endkreditnehmerzinsen ab 0,01% angeboten werden können.
Seit mehr als 70 Jahren fördert das ERP-Sondervermögen nun die deutsche Wirtschaft. Dieses Sondervermögen aus dem European Recovery Programm wurde erstmals 1948 auf Grundlage des Marshallplans für den Wiederaufbau bereitgestellt. Heute gehören die Förderprogramme aus dem ERP zu den wichtigsten Instrumenten zur Förderung der deutschen Wirtschaft.
Sie sind interessiert an der Anschaffung einer neuen ERP-Softwarelösung und finden sich in der Handelsbranche richtig aufgehoben?
Zögern Sie nicht und lassen Sie sich von unseren Spezialisten beraten!