Außenhandels- und Intrahandelsstatistik

26. Okt. 2021 | Service

Mit der Anpassung der Regelungen zur europäischen Unternehmensstatistik veröffentlichte das Statistische Bundesamt die zweite große Anpassung im europäischen Auslandshandel. So wird zum 1. Januar 2022 die neue Verordnung über europäische Unternehmensstatistiken in Kraft treten und weitreichende Auswirkungen auf die Außenhandels- und Intrahandelsstatistik mit sich bringen.
Diese Verordnung wurde vom Statistischen Bundesamt erst im Juni 2021 veröffentlicht, was betroffene Unternehmen zum schnellen Handeln zwingt.

Als zuverlässiger Softwarepartner hat die SOG sehr schnell auf die neuen Anforderungen reagiert und diese in kürzester Zeit in das SOG ERP integriert: Ihnen stehen diese Neuerungen bereits mit dem Release 2109 zur Verfügung.

Ab dem 1. Januar 2022 ersetzt die Verordnung (EU) 2019/2152 über europäische Unternehmensstatistiken die beiden gegenwärtigen Grundverordnungen (EG) 638/2004 und (EG) 471/2009 über die Gemeinschaftsstatistiken im Warenverkehr zwischen den Mitgliedstaaten bzw. im Außenhandel mit Drittländern.

Hinzu kommt die Durchführungsverordnung (EU) 220/1197, welche die bisherigen Durchführungsverordnungen zum 01.01.2022 ebenfalls ablösen wird. Hieraus resultiert eine Neufassung des deutschen Außenhandelsstatistikgesetzes (AHStatG) und der entsprechenden Durchführungsverordnung (AHStatDV) für inländische Unternehmer. Diese neuen Verordnungen haben unmittelbare Auswirkungen auf die statistische Meldepflicht für alle Unternehmer, die europäischen Auslandshandel betreiben.

Was sind die wesentlichen Neuerungen?
Eine völlig neue Codierungsliste der Arten des Geschäfts (AdG) bildet bei der kommenden Verordnung die benötigte Grundlage, was auch für SOG Kunden weitreichende Anpassungen in Ihrem SOG ERP-System bedeutet.

Zu beachten gilt es, dass die neuen Codierungen sowohl für die Intrastat-Meldungen als auch in Zollanmeldungen vorzunehmen sind. Die neuen Verordnungen führen im Vergleich zu den bisherigen Codierungen zu zahlreichen Änderungen in der AdG-Liste.

Wichtig ist es also für die betroffenen Unternehmer folgende Punkte zu beachten und das ERP-System auf einen aktuellen Stand bringen zu lassen:

  • Die Arten des Geschäftes werden neu geregelt und erfasst (z. B. endgültiger Verkauf, Mustersendung, Rücksendung, Ersatzlieferung, endgültiger Einkauf etc.). Die bisherigen Schlüssel im System sind dann nicht mehr gültig und müssen neu aufgestellt werden. In SOG ERP wird dieser Vorgang wie gewohnt vollautomatisch direkt aus der Software gesteuert und ausgewiesen. Hier besteht für Kunden der SOG also kein aktiver Handlungsbedarf in Form einer Stammdatenänderung.
  • Bei Versendungen in andere EU-Mitgliedstaaten wird die Angabe des Ursprungslandes verpflichtend. Dies gilt bereits seit Einführung der Intrahandelsstatistik für die Meldung von Eingängen und ist bei Versendungen seit 2018 schon auf freiwilliger Basis möglich. Unternehmen müssen somit ab 01.01.2022 den Warenursprung sowohl eingangsseitig als auch ausgangsseitig anmelden.
  • Bei Versendungen ins EU-Ausland muss die USt-ID des Handelspartners im Einfuhrmitgliedstaat angegeben werden. Konkret heißt das, dass die USt-ID des Unternehmens zwingend anzugeben ist, das im Bestimmungsland den Erwerb zur Besteuerung erklärt. Einen Sonderfall bilden hier B2C-Geschäfte: hier wird in Zukunft eine „Dummy“ Nummer vom Statistischen Bundesamt vorgegeben, die bei Geschäften in den EU-Mitgliedsstaaten bzw. Drittländern vom Unternehmer pauschal genutzt werden muss.

Zwar liegt der 1. Januar 2022 noch in weiter Ferne, wir empfehlen SOG Kunden jedoch dringend, die nötigen Anpassungen inklusive einem zwingenden Update auf den Stand 2109 zeitnah vorzunehmen. Vor allem, wenn Sie das Modul „Außenhandel und Intrastat“ lizenziert haben und dieses vollumfänglich oder auch nur teilweise nutzen.

Hinweis:
Bitte prüfen Sie vorab, ob Ihr Unternehmen in Bezug auf die Meldepflicht überhaupt betroffen ist, da sich nach aktuellem Stand die aktuell gültigen Meldegrenzen nicht verändern oder neu definiert wurden.

Für weitere Fragen steht Ihnen natürlich unser Team, Ihr direkter Ansprechpartner oder Projektleiter jeder Zeit zur Verfügung oder schauen Sie sich unsere Kundeninformation an.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme

Weiterführende Informationen erhalten Sie im Leitfaden des Statistischen Bundesamtes unter: https://www.destatis.de/DE/Themen/Wirtschaft/Aussenhandel/aenderungen-2022.html

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