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20.04.2021

Intrastat – Nutzen und Änderungen seitens des Statistischen Bundesamts

Intrastat News

Intrastat steht für Innergemeinschaftliche Handelsstatistik und ist für Unternehmen, die Warenverkehr mit anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union tätigen. Sie sind zur Meldung der monatlichen Intrahandelsstatistik verpflichtet, sofern diese Unternehmen nicht durch Ausschlussregelungen befreit sind. Meldepflichtig sind Wirtschaftsbeteiligte, deren Importe aus bzw. deren Exporte von Waren in EU-Mitgliedstaaten wertmäßig die Assimilationsschwelle von 750.000 Euro im Vorjahr überschritten haben.
Ziel dieser monatlichen Statistik ist die Darstellung der tatsächlichen Warenbewegungen zwischen Deutschland und anderen EU-Mitgliedstaaten.
Die im Modul Außenhandel enthaltenen Programme für die Intrastatmeldung bieten Ihnen die automatisierte Abrechnung der zu meldenden Werte an das Statistische Bundesamt. Für die dazu notwendigen organisatorischen Maßnahmen zur Einrichtung und bezüglich der Umsetzung der unten genannten Änderungen stehen Ihnen unsere ERP Berater selbstverständlich gern zur Verfügung.

Zum 30.06.2021 strebt das statistische Bundesamt eine Ablösung des bisher genutzten Schnittstellenformats ASCII-Fix auf XML an.

Die Umstellung auf das neue Schnittstellenformat ist zur weiteren Nutzung notwendig.

Ab dem Programmstand 09/2020 wird das neue Schnittstellenformat von SOGERP unterstützt.

Weiterführende Informationen zur Abkündigung seitens des statistischen Bundesamtes, finden Sie unter:
https://www-idev.destatis.de/idev/doc/intra/hilfe2_1.html (Stand 03.11.2020)

 

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